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Participium coniunctum
Ein Partizip, das mit einem (pro)nominalen Satzglied in Fall, Zahl und Geschlecht übereingestimmt ist, nennt man Participium coniūnctum („verbundenes Partizip“). Oft treten zum Part. noch Objekte und Umstandsbestimmungen, sie stehen dann meist zwischen Part. und Beziehungswort und stehen so gleichsam zusammen mit dem Part. in einer inhaltlichen Klammer.
Hostī (aciē victō) Rōmānī veniam dedērunt. | Dem in einer Schlacht besiegten Feind gewährten die Römer Gnade. |
Puer (domum currēns) cecidit. | Der nach Hause laufende Bub fiel. |
Häufig wird man statt der wörtlichen Übersetzung (das lat. Part. wird auch im Dt. zum Part.) diese Klammer als Gliedsatz wiedergeben: das Part. wird zum Präd. des Gliedsatzes, das Beziehungswort des Part. zum Subj.
Das Part. drückt dabei einerseits die Form der Handlung (Aktiv oder Passiv), andererseits das Zeitverhältnis zwischen Partiziphandlung und Handlung des übergeordneten Prädikates aus:
Part. Präs.: gleichzeitig u. aktiv | Part. Perf.: vorzeitig u. passiv | Part. Fut.: nachzeitig od. final |
Der Knabe, der/als er nach Hause lief, fiel hin. | Dem Feind, der / nachdem er in einer Schlacht besiegt worden war, ... |
Je nach dem gedanklichen Zusammenhang ist das passende Einleitewort zu wählen:
Andere Übersetzungsmöglichkeiten für die Klammer:
Autor: E-Mail-Kontakt)
Letzte Änderung: 25. Dez. 2016