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Lateinische Grammatik für Liber Latinus A


Hinweise zur Benutzung

1. Formenlehre

2. Satzlehre

3. Realien

Glossar

4. Hinweise zur Benutzung

Diese Grammatik entspricht in Aufbau und Inhalt den Grammatikblättern, die meine Schüler als Lerngrundlage von mir erhalten haben. Ich habe vier Jahre lang mit dem Liber Latinus A (nicht mein Lieblingslehrbuch!) Schüler die Elementa der lateinischen Sprache gelehrt. Von daher erklärt sich manches grammatikalische Detail, z.B. für das Übersetzen Dt.-Lat., und mancher Erklärungsansatz (etwa die Mischdeklination), der in einer gewissen Schultradition wurzelt. Nicht wissenschaftlich exakter Inhalt, sondern strukturierte Vermittlung und „erhöhte Behaltbarkeit“ sind das Ziel dieser Tradition, der ich mich verpflichtet fühle. Daher fehlen auch ein paar grammatikalische Erscheinungen, die ich als nicht lektürerelevant erachte (z.B. die Supina, die oratio obliqua).

Von den vielen Kollegen, denen ich Anregungen und Ideen verdanke, möchte ich an dieser Stelle nur einen namentlich erwähnen, den so jung verstorbenen Wilhelm Lettner. Ihm sei stellvertretend für die vielen anderen gedankt: gratias tibi ago, referre gratiam non iam possum.

Es ist fast schon eine Tradition in Lateinlehrerkreisen, Grammatikblätter mit Figuren aus dem gallischen Kosmos von René Goscinny und Albert Uderzo zu schmücken. Dieser Usance habe auch ich mich angeschlossen in der Hoffnung, daß der dadurch begangene Verstoß gegen die Urheberrechte nicht allzu gravierend ist.

Die Beschäftigung mit dem Tschechischen hat mich gelehrt, wie man unbetonte Langvokale ausspricht. Daher habe ich mich entschlossen, bei lateinischen Wörtern die Langvokale zu bezeichnen (ā ē ī ō ū). Zumindest der Lehrer sollte es richtig aussprechen können. Gelegentlich habe ich einen Akzent zur Bezeichnung der Tonsilbe gesetzt. Von der expliziten Bezeichnung von Kurzvokalen habe ich rasch abgesehen, da bei einigen Schriftarten bei kleiner Fontgröße kaum ein Unterschied zur Länge auszumachen ist: ā ă.


Autor: Michael Neuhold (E-Mail-Kontakt)
Letzte Aktualisierung: 25. Dez. 2016