Michael Neuhold
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Jugendschutz


Altersfreigaben

Alle zivilisierten Länder haben Jugendschutzgesetze, die verhindern sollen, daß Kinder und Jugendliche an Film- und Bildmaterial gelangen, das sie noch nicht richtig verarbeiten können (insbesondere Brutalität, Pornographie). In Deutschland gibt es etwa den Index von Produkten, die nicht offen verkauft und nicht beworben werden dürfen. Die FSK (Freiwillige Selbstkontrolle) nimmt gestaffelte Altersfreigaben vor, das sind Empfehlungen, ab welchem Alter ein Film für Kinder / Jugendliche geeignet ist: ohne Altersbeschränkung, ab 6, ab 12, ab 16, nicht unter 18. Die Bewertungskriterien sind:

In den USA nimmt die MPAA (Motion Picture Association of America) die Bewertung der Altersgemäßheit (auf Englisch rating genannt) vor. Diese ist als Empfehlung an Eltern zu verstehen. Die Hauptkriterien dazu sind: das behandelte Thema, Nacktheit / Sexualität, Gewalt, Sprache (Obszönität, Fluchen usw.), Drogengebrauch. Die Bewertungsstufen sind:

Ggeneral audiences für alle Altersstufen geeignet
PGparental guidance suggested für Kinder nicht geeignet
PG-13parents strongly cautioned für Jugendliche unter 13 ungeeignet
Rrestricted Jugendliche unter 17 nur in Begleitung Erwachsener
NC-17no one under 17 admitted für Jugendliche unter 17 nicht geeignet

Die Altersfreigaben der FSK reagieren sensibel auf Gewalt, sind aber ziemlich unbekümmert bei Sexualität (so ist "Shakespeare in love" ab 6 freigegeben, obwohl darin eine Kopulationsszene, allerdings mit bekleideten Protagonisten, vorkommt - aber man erkläre einer Sechsjährigen, was die Leute da tun). In den USA ist es eher umgekehrt: schon das Reden über Sex oder ein paar herzhafte Flüche (offending language) können das Rating auf PG-13 heben.

Um nicht in Konflikt mit den Jugendschutzgesetzen zu geraten, müssen DVD-Sites im Internet Besprechungen von Filmen, die erst ab 18 freigegeben sind (kurz FSK-18 genannt), in einen kennwortgeschützten Bereich legen, zu dem man erst Zugang erhält, nachdem man einen Altersnachweis vorgelegt hat. Meist handelt es sich dabei um Horror- und Splatterfilme (explodierende Köpfe, abgesägte Körperteile und ähnliche Appetitlichkeiten), selten um Erotik. Warum aber Fans von Blut und Innereien als Cineasten gelten (solche von Pornographie hingegen als Perverse), ist mir unklar.

Viele Hersteller schneiden besonders beanstandete Szenen aus dem Film heraus, um ihn so einem größeren Publikum (z.B. ab 16 statt ab 18, R statt NC-17) zugänglich machen zu können. Da es bei diesen Szenen nicht um Meinungsäußerungen geht, sondern um explizite Darstellung von Gewalt oder Sexualität (denen überdies in den seltensten Fällen künstlerischer Wert zugesprochen werden kann), würde ich nicht von Zensur sprechen, wie es Kritiker dieser Vorgangsweise immer wieder tun.

Parental Control

Die meisten Abspielgeräte unterstützen auch die Möglichkeit, eine Kennworteingabe zu fordern, wenn ein Film nicht eine bestimmte Altersfreigabe besitzt (auf Englisch parental control, elterliche Kontrolle, genannt). Wenn der Player also so eingestellt ist, daß er bei Filmen, die nicht ab 12 Jahren (oder jünger) freigegeben sind, ein Kennwort fordert, kann der 13-jährige Filius keine DVD abspielen, die erst ab 16 freigegeben ist, es sei denn, er weiß das Kennwort. Das dürfte allerdings nur funktionieren, wenn es auch vom Medium unterstützt wird, d.h. wenn sich die Information über die Altersfreigabe auch in den Datenfiles auf der DVD befindet.


Autor: Michael Neuhold (E-Mail-Kontakt)
Letzte Aktualisierung: 26. Aug. 2002